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Die Mitte Stadt Zürich zur BZO-Revision:

2. Juni 2026 – Die BZO darf nicht zur Entwicklungsbremse werden

Die Mitte Stadt Zürich hat zur Revision der Bau- und Zonenordnung (BZO) eine Vernehmlassungsantwort eingereicht. Die Partei anerkennt die Notwendigkeit der Revision, kritisiert aber zentrale Punkte: Die geplanten Aufzonungen sind zu zaghaft, die Begrünungsvorschriften zu detailliert und die neuen Schutzzonen gefährden die städtische Entwicklung. Die Mitte fordert ein Regelwerk, das Investitionen ermöglicht statt verhindert.

Zürich wächst – doch der vorliegende BZO-Entwurf bekämpft die wohnpolitischen Engpässe nicht entschlossen genug. Die Mitte anerkennt, dass der Stadtrat mit der Revision gesetzliche Verpflichtungen erfüllt und planerische Leitplanken des kommunalen Richtplans umsetzt. Der Entwurf verschärft aber bestehende Probleme durch zusätzliche Vorschriften, anstatt die Bautätigkeit zu fördern.

Insbesondere in drei Punkten ortet die Mitte erheblichen Korrekturbedarf: Bei den Aufzonungen ist die Kapazitätserhöhung von 10–15 Prozent viel zu gering; der Pflichtanteil von 75 Prozent preisgünstigem Wohnraum lähmt private Investitionen und muss auf maximal 50 Prozent gesenkt werden. Die Grünflächenziffer von bis zu 60 Prozent schränkt die Bebaubarkeit unverhältnismässig ein – die Mitte fordert eine Begrenzung auf 30 Prozent und den Abbau der Detailvorschriften. Bei den Kernzonen und Quartiererhaltungszonen warnt die Mitte vor einer ausufernden Schutzkultur: Schutz soll die Ausnahme bleiben, nicht die Regel.

Die Mitte bekennt sich zu bezahlbarem Wohnraum, klimagerechtem Bauen und Ortsbildschutz – doch diese Ziele sind nur erreichbar, wenn das Regelwerk Investitionen ermöglicht. Die Fraktion wird im parlamentarischen Verfahren entsprechende Anträge stellen.

BZO Einwendung

BZO Einwendung Die Mitte PDF Datei von 7. Juni 2026